| Beispiel: erfolgreiche Räumung
"Vor einiger Zeit hat einer meiner Mieter seine Wohnung schlichtweg
verkommen lassen. Der Mietvertrag lief ab, und dennoch weigerte
sich mein Mieter, die Wohnung zu verlassen. Also habe ich Herrn
Hannappel zu Rate gezogen.
Wir haben erfolgreich eine Räumungsklage eingereicht, so dass
mein Mieter gezwungen war, innerhalb von sechs Monaten die Wohnung
zu verlassen. Weiterhin wurden die rückständigen Mieten
durch Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfolgreich eingezogen.
Seit dieser Zeit berät Herr Hannappel mich in allen Dingen
rund um Mietrecht und steht mir helfend bei. Alle Mietverträge
gestalte ich in Zusammenarbeit mit ihm, damit ich abgesichert bin.
Die Höhe der Mieten und der Kautionen besprechen wir regelmässig,
da die Rahmenbedingungen sich laufend ändern. Herr Hannappel
sagt mir auch, ob ich von Mietern geforderten Instandhaltungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen nachkommen muss. Weiterhin erstellt
er die jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für
mich.
Seit meiner Zusammenarbeit mit Herrn Hannappel habe ich keine Probleme
mehr mit meinen Mietern."
Frau Maria Dax (75)
für Vermieter
- Wann muss ich für die Instandhaltung oder Modernisierung aufkommen?
- Wie berechne ich die Nebenkosten?
- Wieviel darf ich als Kaution verlangen?
- Wie setze ich Nachzahlungen durch?
- Wie zwinge ich den Mieter zur Räumung?
- Wann darf ich die Miete erhöhen?
- Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?
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